Der Bebauungsplan zum Baugebiet Diesterwegstraße hat aktuell mit der öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft erlangt. Mit diesem B-Plan 05.059 wird das brach liegende ehemalige Sportplatzgelände des SVF Herringen nahe der Lünener Straße bebaut.
In meiner Stellungnahme habe ich mehrere Anregungen gegeben. Die wichtigste Vorschlag war, an einer Stelle nahe des Hoppeibaches auf ein Wohngebäude zu verzichten und dort eine Grünfläche vorzusehen,
damit zumindest ein kleiner Freiraum, eine kleine grüne Lunge für die künftigen Anwohner bestehen bleibt. Dies ist besonders in Bachnähe sinnvoll. Schließlich ist der ganze Bereich um das Baugebiet bereits zum jetzigen Zeitpunkt dicht bebaut, und die nun vorgesehene Bebauung verdichtet das Gebiet weiterhin. Diesem Vorschlag sind Rat und Verwaltung der Stadt Hamm nicht gefolgt mit der Begründung, dass der wirtschaftliche Schaden durch den Wegfall eines Gebäudes „unverhältnismäßig“ wäre, das könne dem Investor also nicht zugemutet werden. Darüber ließe sich trefflich streiten!
Eine weitere Anregung war, dass für alle Flachdächer eine Dachbegrünung zwingend vorzuschreiben wäre. Mit einer Dachbegrünung lässt sich nach Regenfällen eine Zeitlang Wasser speichern, was dem Klima zu Gute kommt. Die Große Koalition in Hamm hat im Juni einen Antrag zum Klimaschutz in den Rat gebracht. Einer der vorgesehenen Verbesserungen für einen aktiven Klimaschutz in Hamm ist die Begrünung von Dächern, allerdings unkonkret und schwammig formuliert. Dieselben Ratsmitglieder, die diesen Antrag unterstützt haben, unterstützen nicht die vorgeschlagene Vorschrift für die Begrünung von Flachdächern im Baugebiet Diesterwegstraße. Da muss man sich doch fragen, wie ernsthaft dieser von den Fraktionsvorsitzenden der beiden Ratsparteien CDU, Dr. Richard Salomon, und SPD, Justus Moor, denn wirklich gemeint war!
Jetzt könnten die beiden Parteien natürlich argumentieren, dass der Ratsantrag erst im Juni, der B-Plan aber bereits im März verabschiedet worden ist und ihnen nicht klar war, dass eine solche Maßnahme dem Klimaschutz dienlich ist! Oder haben sie etwa nicht gewusst und es nicht verinnerlicht, dass auch mit kleinen Maßnahmen vor Ort der weltweite Klimaschutz unterstützt werden kann? Das wäre natürlich ebenso fatal. Interessant ist die Begründung der Ablehnung, die die Stadtverwaltung dem Rat vorgelegt und der der Rat mehrheitlich zugestimmt hat: Die Konstruktion der Flachdächer müsste massiver ausgelegt sein, und das würde zu teurer werden für die künftigen Eigenheimbesitzer! Das ist gleichzusetzen mit der Verabschiedung vom Klimaschutz in Bezug auf Dachbegrünungen, denn dieses Argument kann man immer bringen, auch nach Verabschiedung eines gut gemeinten Klimaschutzantrags.
Ähnliches gilt für die vorgeschlagene Begrünung von Fassaden, wie sie in den Stellungnahmen der Naturschutzverbände seit Jahren immer wieder gefordert wird. Auch diesen Vorschlägen, der den Klimaschutz und die Insektenvielfalt unterstützen, folgt weder die Stadtverwaltung noch der Rat.
Die Vermutung liegt nahe, dass der Rat die Stellungnahmen der Naturschutzverbände nicht zur Kenntnis nimmt, vielleicht noch nicht einmal liest, und dass die Stadt Hamm solche Vorschläge ablehnt! Etwa um des Ablehnens willen?
Und dann wird der „Ausschuss für Umwelt“ noch umbenannt in „Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz“; so steht es auch im Ratsantrag. Ist das wirklich hilfreich oder mehr Augenwischerei?
Ulrich Schölermann, Weetfelder Straße 179, 59077 Hamm
Kreisanlaufstelle der LNU NRW e.V. für Planungsverfahren in Hamm