Der Klimanotstand ist mehr als nur Symbolpolitik. Er bietet einer Kommune die Gelegenheit, auf eine akute Bedrohungslage zu reagieren. Ein Beitrag in eigener Sache.
Es gibt Entscheidungen, die uns beim Team ‚Klimanotstand‘ nicht leicht fallen. Zu diesen Entscheidungen gehört es, Einträge in die Liste der Klimanotstands-Kommunen abzulehnen. Mit der zunehmenden Anzahl von Kommunen, die sich an der Aktion ‚#Klimanotstand in jedem Rathaus‘ beteiligen, fällt uns die Aufgabe zu, die Kriterien für eine solche Entscheidung auch transparent zu machen.
Dabei geht es uns nicht um die Begrifflichkeit ‚Klimanotstand‚. Wir wollen eine Entscheidung treffen, die die inhaltlichen Ziele in den Mittelpunkt stellt. Denn die Aktion ‚#Klimanotstand in jedem Rathaus‘ soll ja einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß von Treibhaugasen derart zu reduzieren, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen nachkommt.
CO2-Emissionen in Deutschland. Grün: Emissionen bis 2018 nach Zahlen des Umweltbundesamtes. Blau: exemplarische lineare Emissionsminderung, die einem fairen Beitrag Deutschlands zu den Paris-Zielen entsprechen könnte. Quelle: Stefan Rahmstorf
Was das bedeutet, macht die nebenstehende Graphik deutlich. Deutschland darf nur noch 7,3 Gigatonnen CO2 in die Atmosphäre abgeben. Danach hat das Land sein Treibhausgas-Budget ausgeschöpft und tritt in den Bereich der Verantwortungslosigkeit ein. Um das zu verhindern, sind gewaltige gesellschaftliche Anstrengungen erforderlich. Der politische Wille, entsprechend diesen Vorgaben zu handeln, ist in großen Teilen der Politik nicht einmal im Ansatz zu erkennen.
Umso wichtiger ist es daher, die inhaltlichen Vorgaben der Aktion ‚#Klimanotstand in jedem Rathaus‘ nochmals zu verdeutlichen. Die drei wichtigsten Punkte, an denen wir die Aufnahme in die Liste der Klimanotstands-Kommunen festmachen wollen, sind:
Die Maßnahmen sollen das erklärte Ziel haben, die Temperaturerhöhung bei 1,5 Grad zu begrenzen, um damit die völkerrechtsverbindlichen Vorgaben des Pariser Abkommens einzuhalten.
Die Klimaneutralität muss spätestens bis 2050 erreicht sein.
Die Maßnahmen sollten sich stets an dem aktuellen Wissensstand des IPCC orientieren.
Insbesondere der letzte Punkt ist uns wichtig, da ja auch die Forschung den Klimawandel immer präziser beschreiben kann. Wenn der IPCC feststellt, dass noch stärkere Maßnahmen ergriffen werden müssen, soll sich eine Kommune nicht auf ein einmal beschlossenes Klimaschutzkonzept ausruhen können. Mit dem dritten Punkt geht die Kommune also die Verpflichtung ein, dynamisch auf eine dynamische Bedrohungslage zu reagieren.
Das Zeitfenster für Kompromisslösungen ist bereits vor 20 Jahren zugefallen. Vor 10 Jahren haben wir uns in einer Klimakrise befunden. Heute haben wir den Klimanotstand. Und da müssen die Kommunen jetzt öffentlich Farbe bekennen und die Bevölkerung auf die notwendigen, wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz vorbereiten.
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Unser PDF-Archiv
Es kann passieren, dass der Verweis auf eine Internetseite nicht mehr funktioniert. Für den Fall, dass die verlinkte Seite nicht mehr erreichbar ist oder einen ganz anderen Inhalt zeigt, haben wir ein PDF-Archiv solcher Seiten angelegt.
Wir dürfen unser PDF-Archiv jedoch aus rechtlichen Gründen nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Daher hat jeder Autor oder Administrator sein eigenes Privatarchiv in einer Cloud.
Wenn du ein solches Dokument benötigst, schreibe bitte der Redaktion per E-Mail und nenne uns dabei den fehlerhaften Link. Wir können dir dann etwas zum Inhalt der Quelle schreiben.
Herzlich Willkommen beim
Klimabündnis Hamm
Bitte haben Sie einen Moment Geduld….
Der kostenlose Newsletter informiert regelmäßig über neue Artikel unserer Homepage und erinnert an aktuelle Termine. So kann Ihnen nichts entgehen.
Hierfür das Formular rechts ausfüllen und den Button „Anmelden!“ klicken.